Guten Tag Joehau, es freut mich sehr, dass du dich für die Schweizer Briquets interessierst. Du zeigst uns auch ein sehr schönes Exemplar der Ordonnanz 1842/52. Vielen Dank. Ich gebe dir gerne eine etwas umfassendere Antwort auf deine Fragen. Zitate hae ich kursiv oder in Grossschrift angegeben.
BRIQUETS DER ORDONNANZ 1817
Die Ordonnanz von 1817 beschreibt das Briquet als EIN SÄBEL oder als SÄBEL. Grund für das Fehlen jeglicher Beschreibung ist die damalige Arbeitsweise mit Musterexemplaren. Jeder Kanton erhielt ein Musterexemplar zugestellt. Da die Kantone selber die Ankäufe tätigten, erreichte man immerhin eine Einheit in der Vielfalt. Wie an anderer Stelle von mir ausgeführt, hatten die Musterexemplare 32 oder mehr Rillen, die über der figurierten Griffkappe vorstanden. Nur wenige Kantone hielten sich genau an das Musterexemplar.
Die Kantone kauften Briquets von verschiedenen Herstellern. So finden wir als Varianten Griffe mit 24 schmalen und einer breiten Rille, 25 schmalen und einer breiten Rille, 26 Rillen, 27 schmalen und einer breiten Rillen, natürlich 28 Rillen und auch 29 Rillen. Die Klingen variierten in Länge und Beschaffenheit. Die meisten Kantone hielten sich an die Vorgaben und kauften Briquets mit Keilklingen. Die Kantone Vaud, Basel Landschaft, Zug, Tessin und Neuchâtel – vielleicht noch andere - jedoch schafften auch Briquets mit beidseitigen breiten Hohlrinnen an. Ein Kennzeichen der meisten Briquets der Ordonnanz 1817 ist die Klinge ohne Wurzel. Unter der Bezeichnung Schweizer Briquet nach Ordonnanz 1817 werden Briquets mit einem oder mehreren der beschriebenen Merkmale zusammengefasst.
BRIQUETS DER ORDONNANZ 1842/52
Briquets der Ordonnanz 1842/52 entsprechen dem französischen Briquet 1816. Es gibt keinen Unterschied zwischen 1842 und 1852. Während es beim Modell 1817 dutzende von Varianten gibt, ist eine Sammlung mit einem einzigen Exemplar der Ordonnanz 1842/52 schon abgedeckt.
Die Bezeichnung 1842/52 ist historisch zu verstehen: 1842 verabschiedet die Tagsatzung ein neues Reglement. Das Briquet wird dort ausdrücklich erwähnt: DER SÄBEL (BRIQUET) NACH FRANZÖSISCHEM MODELL VON 1816. Der französische Sabre d’infanterie, modèle de 1816 hat einen Messinggriff aus einem einzigen Block mit 28 Rillen, die Klinge ist 59,55 cm lang und an der Wurzel 3,6 cm breit, die Krümmung beträgt 2 cm. Die Waffe wiegt 1,34 kg.
1844 wurden die Musterexemplare des Säbelmodells an die Kantone verschickt. Sie entsprachen in allen Details und auch im Gewicht dem französischen Infanteriesäbel 1816.
1845 erschien das Allgemeine [i]Militär-Reglement für die Schweizerische Eidgenossenschaft, vom 20. August 1817. Neue Originalausgabe, bearbeitet mit Berücksichtigung der bis zum 14. August 1845 durch die Tagsatzung beschlossenen theilweisen Modifikationen jenes Reglementes[/i].
Das Reglement von 1817 hatte mit wenigen Änderungen immer noch Bestand. Das Reglement nimmt in Details Bezug auf das Reglement1842. Weil die Säbel schon 1842 beschrieben wurden, gibt es für Säbel nur zwei Bezeichnungen, nämlich der kurze Säbel und Kavalleriesäbel.
Die Ordonnanz 1842 bzw. 1845 konnte nicht realisiert werden, weil der Sonderbundskrieg dazwischen kam. 1848 wurde dann die Schweiz als Bundesstaat gegründet und entsprechend wurde auch die Armee neu organisiert. Die Ordonanz von 1852 übernahm die bereits 1842 neu zur Ordonnanz erklärten Waffen. Das Briquet wird in §.215. a. wie folgt beschrieben[i]: Ein kurzer Säbel, dessen Klinge von Stahl ohne Hohlkehlen noch Rinnen, 59,4 cm lang, in der Mitte 3,3 cm breit. Pfeilhöhe der Krümmung in der Mitte 2,1 cm, beim Gefäss 9 mm dick. Das Gefäss von Messing mit einem Bogen aus einem Stück.[/i]
[i]b. Die Scheide von schwarzem Leder mit einem messingenen Stiefel und einem messingenen Mundstück, an welchem eine Strippe von weissem Büffelleder befestigt ist[/i].
Die Masse des französischen Infanteriesäbels 1816 wurden somit als neue Ordonnanz 1852 unverändert als Schweizer Ordonnanz bestätigt.
Bezeichnend an der Ordonnanz 1852 ist, dass nun Klingen mit Rückenrinnen und Hohlbahnen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Scheiden weisen am Mundstück einheitlich einen Steg auf, an dem ein Lederriemchen zum Anschnallen an der Tragtasche angenäht ist. Der Steg ist bei den schweizerischen Modellen nicht so nahe am Rand des Mundstücks angelötet wie bei den französischen Modellen. Die Abweichungen zum französischen Modell im Millimeterbereich ergeben sich aus den Umrechnungen, denn die Reglemente von 1842 und 1852 rechneten noch nicht im Metermass.
Die Ordonnanz 1842/52 nahm für die Beschreibung des Briquets den zu dieser Zeit im Handel gängigen Briquet Typ auf. Verschieden Kantone, so z.B. Luzern 1837, hatten bereits vor 1842 Briquets mit den dann 1842/52 vorgeschriebenen Massen angeschafft. In der Schweiz galten neue Reglement nur für Neuanschaffungen. Alte Modelle blieben im Dienst. Bei der Abschaffung der Briquets 1867 fanden sich in den kantonalen Armeebeständen immer noch Briquets nach Ordonnanz 1817.
DIE ABSCHAFFUNG DER BRIQUETS (Quelle: ASMZ 1968)
Am 21. Dezember 1867 verfügte der Bundesrat (Bundesgesetz betreffend einige Abänderungen in der Bekleidung und Ausrüstung des Bundesheeres): DER KURZE SÄBEL FÄLLT BEI ALLEN GEWEHRTRAGENDEN WEG. STATT DESSELBEN IST BEI DEN NICHT GEWEHRTRAGENDEN STELLEN UND GRADEN DER FUSSTRUPPEN, DER OFFIZIERE AUSGENOMMEN, DAS FASCHINEMESSER EINZUFÜHREN.
Die Abschaffung der kurzen Säbel war definitiv. Im Kreisschrieben des eidgenössischen Militärdepartementes an die Militärbehörden der Kantone vom 13. Februar 1868 bestätigte das Militärdepartement zwar die von alters her übliche Vorgehensweise, dass die Kantone berechtigt sind, die noch vorrätigen Bekleidung- und Ausrüstungsgegenstände alter Ordonnanz zu verteilen. Das galt aber nicht für die kurzen Säbel. Ausdrücklich ausgenommen von den Gegenständen alter Ordonnanz, die noch abgegeben werden durften, war neben den Epauletten für Offiziere und den Reiterpatronentaschen auch der Säbel für Gewehrtragende. Somit fand die lange Karriere des Briquets im Schweizerischen Bundesheer nach 50 Jahren ein Ende.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »schmiede39« (23. Oktober 2017, 11:24)